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2011-02-17 14:19

Firmenwagen kann im Fall lägerer Krankheit zurückgefordert werden

 

 

IBWF-Blitzbrief

 

Firmenwagen kann im Fall längerer Krankheit zurückgefordert werden.

Die Gebrauchsüberlassung eines Firmenwagens auch zur privaten Nutzung ist Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts. Damit wird sie aber regelmäßig nur lo lange geschuldet, wie der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt schuldet. Das ist für zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr besteht, nicht der Fall. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seime Urteil vom 14.12.2010, Az: 9 AZR 631/09 entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

IBWF-Bundesgeschäftsstelle

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