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2010-09-14 09:56

Die Steueridentifikation für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010

kann ab sofort beim Bundeszentralamt für Steuern angefragt werden.

Ab 1.November 2010 ist eine Verwendung der eTIN für die Datenübermittlungen der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 nur noch dann zulässig, wenn die steuerliche Identifikationsnummer auf der Lohnsteuerkarte des Mitarbeiter nicht eingetragen ist, der Mitarbeiter diese nicht mitgeteilt hat und außerdem die Ermittlung der Identifikationsnummer im Rahmen der für den Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Anfragemöglichkeit beim Bundeszentralamt für Steuern nicht zum Erfolg geführt hat.

PDF (BMF, Schreiben v. 9.11.2009, IV C 5 - S 2378/09/10004, BStBl I S. 1313)


Diese Anfragemöglichkeit zur Erhebung der Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern für die  Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 und zur erleichterten Übernahme in das Lohnkonto steht ab sofort bis zum 31.12.2010 im ElsterOnline-Portal des Arbeitgebers unter der Funktion „Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern“ zur Verfügung.

Nähere Informationen sind im Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung unter https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax bereitgestellt. Dort wird unter der Überschrift „Dienste“ auf die Funktion „Abfrage der Identifikations- nummern von Arbeitnehmern“ hingewiesen.

PDF (BMF v. 10.8.2010 (IV C 5 - S 2378/09/10003-01)

 

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