2011-01-03 09:59
BilMoG: Referentenentwurf kurz vor Veröffentlichung
BilMoG: Referentenentwurf kurz vor Veröffentlichung
Das Bundesjustizministerium wird in den nächsten Tagen den Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlichen.
Das BilMoG dient zwei Zielen:
1. Deregulierung und Kostensenkung für die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
2. Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.
Die neuen Vorschriften sollen erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen.
Im Einzelnen sind folgende Regelungen geplant:
1. Deregulierung und Kostensenkung
Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, die weder 500.000 EUR Umsatz oder 50.000 EUR Gewinn pro Geschäftsjahr überschreiten, werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit.
Die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, werden angehoben.
2. Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das modernisierte HGB-Bilanzrecht ist die Antwort auf die International Financial Accounting Standards (IFRS), die vom International Accounting Standards Board (IASB) in London herausgegeben werden. Die IFRS sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten und dienen dem Informationsbedürfnis von Finanzanalysten und Investoren. Die meisten rechnungslegungspflichtigen deutschen Unternehmen nehmen den Kapitalmarkt aber gar nicht in Anspruch. Nach Ansicht des BMJ wäre es falsch, alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen auf die komplexen IFRS zu verpflichten.
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