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2011-02-17 14:03

BFH gibt Gutscheinen seinen Segen

 

IBWF-Blitzbrief

BFH gibt Gutscheinen seinen Segen.

Warengutscheine können Sie bis zu einer Grenze von 44 € im Monat steuerfrei an Ihre Mitarbeiter geben. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen festgezurrt, unter welchen Bedingungen Sie Ihren Beschäftigten steuerfreie "Goodies" überlassen können.

  • Tankkarte: Es müssen die Literzahl eines bestimmten Kraftstoffes und ein Höchstbetrag von 44 € auf der Karte gespeichert sein (Az: VI R 27 09)
  • Benzingutscheine: Die Gutscheine müssen für eine bestimmte Menge Benzin/Diesel stehen, können aber an jeder beliebigen Tankstelle einlösbar sein. Zahlt der Arbeitnehmer zunächst selbst eine Tankfüllung und legt er später der Buchhaltung die Gutscheine und seine Rechnung vor, können Sie die Kosten bis zu 44 € monatlich steuerfrei erstattten (Az: VI R 41 10)
  • Buchgutschein: Der Gutschein muß einen Auf EURO lautenden Höchstbetrag aufweisen. Der Mitarbeiter kann dafür im Buchhandel selbst ein Werk aus dem Sortiment wählen (Az: VI R 21 09)

(Quelle: "FUCHSBRIEFE" Nr. 13 vom 10.02.2011)

Mit freundlichen Grüßen

IBWF-Bundesgeschäftsstelle

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